Städtebauförderung

Die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung in Städten und Dörfern wird seit 1971 gemeinsam von Bund, Land und Gemeinden gefördert. Ziel städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen ist die Behebung städtebaulicher Missstände in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln.

Die Politik der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Modernisierung der Städte und Gemeinden steht vor neuen Herausforderungen. Die Abnahme der Bevölkerung, ihre Alterung und Heterogenisierung werden langfristig den demographischen Wandel in Deutschland prägen. Gleichzeitig ändern sich die Handlungsbedingungen nationaler Politik grundlegend sowohl heute als auch in Zukunft. Ihre Merkmale sind

- die zunehmende Verflechtung der Weltwirtschaft,
- die Internationalisierung der Finanzmärkte,
- die fortschreitende Integration Europas und
- die globalen Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung.

In den Städten konzentrieren und verstärken sich die Folgen dieser weltweiten Veränderungen.

Städtebauförderungsmittel haben ganz erhebliche ökonomische Anstoßwirkungen auf private Anschlussinvestitionen in den städtebaulichen Erneuerungsgebieten und dabei entscheidenden Einfluss auf die Handelsfunktion gerade in den Innenstädten.

Neben der enormen investiven Wirkung gehen von der Städtebauförderung ebenfalls starke beschäftigungspolitische Impulse mit hohem regionalen Bezug aus. Veröffentlichte Gutachten vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW 1996) und vom Rheinisch-Westfälischem Institut für Wirtschaftsforschung (RWI 2004) weisen einen extrem hohen Multiplikatoreffekt aus:

Zu jedem einzelnen in die Städtebauförderung investierten Euro der Länder (einschl. der Bundesfinanzhilfen) werden ca. 6 € aus privaten Mitteln in die Sanierungsgebiete investiert. Hieraus resultiert ein Bauvolumen in ungefähr der achtfachen Höhe des Programmvolumens der Städtebauförderung.

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Leer Oststadt“ wurde 2001 vom Land Niedersachsen in das Städtebauförderprogramm “Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ aufgenommen.

Mit dem Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" unterstützten Bund und Länder zwischen 1999 und 2019 die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens sorgten für mehr Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbesserten die Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration. Ziel war, vor allem lebendige Nachbarschaften zu fördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Bis 2019 wurden 965 Gesamtmaßnahmen in 544 Städten und Gemeinden über das Programm gefördert. Ein Großteil der noch laufenden Maßnahmen wird seit 2020 im Programm Sozialer Zusammenhalt weitergefördert.

Weiterführende Links:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

N-Bank

Soziale Stadt