Durch die Festlegung von Sanierungsgebieten hat die Stadt die Wohn- und Lebensqualität in ihrem Quartier nachhaltig verbessert. Im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wurden z.B. Häuser modernisiert und instandgesetzt, Straßenräume saniert und gestaltet, öffentliche Spielplätze und Grünflächen sowie Gemeinschaftseinrichtungen neu geschaffen. All diese Maßnahmen tragen dazu bei, ein Stadtquartier lebenswerter und attraktiver zu machen. Gleichzeitig beeinflusst diese positive Entwicklung den Wert der in einem Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke.
Deshalb hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Eigentümer als Ausgleich für die eingesetzten öffentlichen Fördermittel, in Höhe des durch die Sanierung bedingten Wertzuwachses ihrer Grundstücke, an den entstandenen Kosten der Sanierung zu beteiligen sind. Ausgleichsbeträge tragen übrigens nur begrenzt zur Refinanzierung der eingesetzten öffentlichen Mittel bei. Sie sind aber dennoch unverzichtbar. An diese Gesetzesbestimmung ist jede Gemeinde gebunden.
Grundlage der Ausgleichsbeträge sind die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelte sanierungsbedingten Werterhöhung. Eine vorzeitige Ablösung ist nun nicht mehr möglich.
Download: Karte Ausgleichsbeträge
Karte Sanierungsunbeeinflusste Werte (Anfangswertkarte 2023)