Wohungsunternehmen

Ein wesentliches Sanierungsziel ist die Modernisierung und Instandsetzung der Wohngebäude im Sanierungsgebiet. Der Rat der Stadt Leer hat am 19. Juni 2002 die Richtlinien für die Förderung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen beschlossen und im Jahr 2008 an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Bis dato konnten bereits über 130 Maßnahmen mit annähernd 580 Wohungen bezuschusst werden.
Die bereit gestellten Mittel sind ausgeschöpft.


Neben den Förderprogrammen der NBank, der KfW und der BAFA / BEG ist es nunmehr möglich auch von steuerlichen Abschreibungen zu profitieren. Liegt ein Gebäude in einem förmlich festgelegten und räumlich abgegrenzten Sanierungsgebiet, kann der Eigentümer im Falle einer Modernisierung und Instandsetzung dieses Gebäudes die Möglich­keiten einer erhöhten steuerlichen Abschreibung nach § 7 h (vermietete Gebäude) bzw. § 10f (selbstgenutzte Wohngebäude) Einkommenssteuer­gesetz nutzen. Dabei können die Eigentümer ihre Investitionskosten innerhalb von 12 Jahren steuerlich absetzen. Selbstnutzer können Investitionen innerhalb der ersten 10 Jahre zu jeweils 9 % steuerlich geltend machen. Nur Gebäudeeigentümer, die eine Einkommenssteuererklärung bei einem deutschen Finanzamt abgeben, können den Steuervorteil erhalten. Personen, die nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden, erhalten diese Möglichkeit nicht. Im Zweifelsfall fragen Sie hier bitte Ihren Steuerberater.


Grundlage für die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung ist der Abschluss einer Modernisie­rungs­­vereinbarung nach § 177 Baugesetzbuch mit der Stadt Leer. Die Modernisierungsvereinbarung regelt die Art und den Umfang der beabsichtigten Sanierungs­maßnahme und enthält die Angabe über die voraussichtlich entstehenden Modernisierungskosten, die auf Basis einer Kostenermittlung Ihres Architekten oder mittels der Kostenvoranschläge von Firmen zusammen­gestellt werden.
Ganz wichtig: Die Modernisierungsvereinbarung muss vor dem Beginn der Arbeiten abgeschlossen werden. Deshalb stimmen Sie sich bitte zuerst mit dem Sanierungsbüro ab und fangen erst dann an zu bauen!
Nach Durchführung und Abschluss der Modernisierungsarbeiten sind die gesammelten Rechnungen im Sanierungsbüro einzureichen. Nach Prüfung der Belege stellt die Stadt eine Bescheinigung für das Finanzamt aus.


Bei Fragen steht Ihnen das Sanierungsbüro gern zur Verfügung.