Ausgleichsbeträge

Durch die Festlegung von Sanierungsgebieten will die Stadt die Wohn- und Lebensqualität in ihrem Quartier nachhaltig verbessern. Im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wurden und werden z.B. Häuser modernisiert und instandgesetzt, Straßenräume saniert und gestaltet, öffentliche Spielplätze und Grünflächen sowie Gemeinschaftseinrichtungen neu geschaffen. All diese Maßnahmen tragen dazu bei, ein Stadtquartier lebenswerter und attraktiver zu machen. Gleichzeitig beeinflusst diese positive Entwicklung den Wert der in einem Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke.

Deshalb hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Eigentümer als Ausgleich für die eingesetzten öffentlichen Fördermittel, in Höhe des durch die Sanierung bedingten Wertzuwachses ihrer Grundstücke, an den entstandenen Kosten der Sanierung zu beteiligen sind. Ausgleichsbeträge tragen übrigens nur begrenzt zur Refinanzierung der eingesetzten öffentlichen Mittel bei. Sie sind aber dennoch unverzichtbar. An diese Gesetzesbestimmung ist jede Gemeinde gebunden.

Nach dem Runden Tisch, der Sanierungskommission und dem Rat der Stadt Leer hat auch die Bezirksregierung der vorzeitigen Ablösung von Ausgleichsbeträgen zugestimmt. Zwar konnte nicht, wie vielfach gewünscht, auf die Erhebung von Ausgleichsbeträgen verzichtet werden, es gelang jedoch, das Interesse der Eigentümer an einer frühzeitigen Rechtssicherheit im Hinblick auf deren Höhe zu befriedigen.

Grundlage zur Ermittlung der Ausgleichsbeträge ist ein vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstelltes Gutachten zur sanierungsbedingten Werterhöhung. Die Höhe der endgültigen sanierungsbedingten Ausgleichsbeträge wird derzeit ermittelt. Eine vorzeitige Ablösung ist nicht mehr möglich.